Ein Scheinwerfer und die Schlussleuchte müssen mit einer Lichtmaschine (die mindestens drei Watt und sechs Volt erzeugen können muss) betrieben werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Oberfinanzdirektion wollte aber nicht verraten, welches Amt die Schlussleuchte hält. (Quelle: Tagesspiegel 1999)