Zuschüsse des Kreises werden gewährt für Schulwanderungen und Wanderfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten sowie für Veranstaltungen mit sportlichem oder berufsbezogenem Schwerpunkt, soweit diese dem Erlaß des Kultusministeriums entsprechen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Aufenthalt in Kindergärten (von 1997 an auch in Kinderkrippen und Horten), Schulen und Universitäten, auf den Wegen dorthin sowie bei Schulwanderungen, Klassenfahrten und Besichtigungen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Erzieher könne nur sein, wer im Geiste der Bildungs- und Erzielungsziele sein Amt ausübe. Mittel auf dem Weg zu diesen Zielen seien gerade auch Schulwanderungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)