Die verantwortliche Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch liegt bei der Frau. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wird keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dyba hatte schon vor zwei Jahren die Beratungsstellen in seinem Bistum angewiesen, keine der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Scheine mehr auszustellen, mit denen die Frauen belegen können, daß sie sich haben beraten lassen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)