Der verbesserte Empfängnisschutz und die moderatere Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruchs schufen die Voraussetzungen dafür. (Quelle: Die Zeit 1999)
Dabei müssen wir auch überlegen, ob eine verpflichtende Beratung analog zur Frage eines Schwangerschaftsabbruchs sinnvoll wäre. (Quelle: Die Zeit 2000)
Die Norm "Rechtswidrigkeit des beratenen Schwangerschaftsabbruchs" hat keinerlei rechtliche Wirkung; damit ist sie inexistent. (Quelle: Die Zeit 2001)