"Wir können hier sofort wieder einpacken, wenn wir meinen, das Erfahren eines stattgefundenen ungeschützten Sexualverkehrs berechtige zum Auflösen des Arbeitsbündnisses mit dem HIV-Positiven, weil die Rechtslage es erfordert." (Quelle: TAZ 1988)
Die drei Carabinieri sind geständig/ aber nur was das Faktum des mehrfachen Sexualverkehrs angeht. (Quelle: TAZ 1987)