Aus gleichem Grund muss bei Beachtung der bestehenden Sicherheitsbestimmung in den Bahnhöfen der Abstand zwischen Bahnsteig und Gleis vergrößert werden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Auf der Reichsbahntrasse gibt es aber noch mehr als 60 dieser Bahnübergänge, die bei Anwendung der bestehenden Sicherheitsbestimmung durch Tunnels und Brücken ersetzt werden müssen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Mit einer Ausnahmegenehmigung - sie muss beim Bundesverkehrsministerium beantragt werden - kann aber diese Sicherheitsbestimmung aufgehoben werden. (Quelle: DIE WELT 2000)