Rechnungseinheit ist das Kunstgeld Sonderziehungsrecht. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, wobei der Betrag bezogen auf den Tag des Urteils in die Landeswährung umzurechnen ist (Art. 23 VII CMR). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)