Als Gegenleistung sollte die "Provisur", d. h. die Spendung der Sakramente (Beichte, Kommunion, Krankenölung) bei den Todeskandidaten erlaubt werdenähnlich wie bei Hinrichtungen. (Quelle: Die Zeit 1986)
Schließlich realisiere sich in der Spendung und im Empfang einer Sakramentalie (Segen) auch die Heilszusage Gottes. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Priester freilich, das fordern die Bischöfe, müssen wieder verstärkt für die Spendung dieses so wertvollen Sakraments der Krankensalbung zur Verfügung stehen, sich also hierfür mehr Zeit nehmen. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)