Zum 1. Januar hatte die Landesregierung die Festsetzung der Vergnügungssteuer den Kommunen überlassen und sie von der zuvor geltenden Obergrenze von monatlich 138 Euro pro Geldspielgerät in Spielstätten befreit. (Quelle: Süddeutsche Online)
Aber 3,9 Millionen kann man nicht mehr mittels Schließung von Spielstätten einsparen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Es gibt einen Ukas des Oberbürgermeisters - angeblich dann nicht so gemeint -, sofort zwei Spielstätten zu schließen, Halle Kalk und Schlosserei. (Quelle: Süddeutsche Online)