Für das Kaufvertragsrecht kommt als weiterer notwendiger Schritt hinzu, daß auch beim Stückkauf die sachmängelfreie Leistung zu den Pflichten des Verkäufers gerechnet wird (§ 434 KE). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Da auch für den Stückkauf eine Pflicht zur sachmängelfreien Lieferung geschaffen werden soll, stellt ein Sach- oder Rechtsmangel stets eine Pflichtverletzung dar. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
10. Im Kaufrecht ist nach dem Vorschlag der Schuldrechtskommission die einheitliche Regelung für den Kauf vertretbarer Sachen und den Stückkauf zu billigen (angenommen: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)