Das Finanzministerium bestätigte, daß auf die vorgesehene Aufstockung des Steuerabzugs von 12000 auf 18000 Mark bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen verzichtet werden soll, die vor allem von der FDP verlangt wird. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Finanzdirektion Berlin teilte der Tusma in einem Schreiben mit, daß die Sonderregelung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn einer gesetzlichen Grundlage entbehre und nicht weiter toleriert werden könne. (Quelle: TAZ 1997)
Nicht zugelassen wurden Entscheide über die Änderung des Wahlrechts sowie über die Aufhebung des automatischen Steuerabzugs vom Lohn. (Quelle: TAZ 1997)