Eine Steuerveranlagung gibt es nicht. (Quelle: Die Zeit 2001)
Da der Gesetzgeber dem Anleger die Wahl lässt, ob er die Rendite bei Emission oder die tatsächlich erzielte Marktrendite für die Steuerveranlagung heranzieht, kann bei einigen Papieren so ein zusätzlicher Spareffekt erzielt werden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Pauschalsteuer ist eine so genannte Abgeltungssteuer, die nicht mit der individuellen Steuerschuld des Arbeitnehmers verrechnet wird, also auch nicht bei der Steuerveranlagung geltend gemacht werden kann. (Quelle: Süddeutsche Online)