Noch wichtiger jedoch ist, ein vernünftiges Verfahren für den Stichentscheid der Anteilseigner zu finden. (Quelle: Die Zeit 1974)
Die "absolute Parität", bei der im Konfliktfall kein Stichentscheid möglich wäre, würde das Ende einer leistungsstarken, auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähigen Wirtschaft bedeuten. (Quelle: Die Zeit 1974)
Einen solchen Stichentscheid im Bundesrat kennt das Grundgesetz nicht. (Quelle: Die Welt 2002)