In solchen Fällen ist die Übernahme der Stillhalterposition ein hochriskantes Geschäft, dessen Gefahren noch weit über die des Optionserwerbs hinausgehen (vgl. Wach, Der Terminhandel in Recht und Praxis, 1986, Rdnrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Stillhalterposition von einer Person übernommen wird, die nicht im Besitz entsprechender Mengen des jeweiligen Basiswerts ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)