Zeugen würden durch die Strafprozeßordnung geschützt und nicht von Staatsanwälten. (Quelle: Tagesspiegel 1998)
So erlaubt die Strafprozeßordnung, daß Ermittlungsbehörden nach richterlicher Genehmigung beim Verdacht auf bestimmte Straftaten abhören dürfen. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Insgesamt, so der Deutsche Frauenrat, werde durch die geplante Änderung des Grundgesetzes und der Strafprozeßordnung "die private Sphäre von jeder Frau und jedem Mann erheblich gefährdet". (Quelle: Brigitte)