Wem die DNA abgenommen werden darf, ist in der Strafprozessordnung und im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz geregelt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Ministerin hat nicht ganz unrecht, weil das Urteil die Fälle auf der Grundlage der bestehenden Strafprozessordnung gelöst hat. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sie ist laut Strafprozessordnung für unklare Fälle auf hoher See zuständig. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)