Zum Teil handelte es sich um Fälle, in denen die Angeklagten wegen schwerer Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität vor Gericht gestellt werden sollten und sich der Strafverfolgung durch die Flucht entzogen. (Quelle: Die Welt 2002)
Dabei steht im Gegensatz zu früher die qualifizierte Strafverfolgung mit Beschaffung gerichtverwertbarer Beweise im Mittelpunkt des Konzeptes. (Quelle: Die Welt 2002)
Konkret geht es um eine härtere Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Drogenhandels. (Quelle: Die Welt 2002)