Der lebenslange "Wegschluss" von Straftätern ist auf der Basis der bestehenden Gesetze in Deutschland nicht möglich - weder von Insassen im Allgemeinen Strafvollzug noch von Patienten des Maßregelvollzugs. (Quelle: Die Welt 2001)
Beim Berliner Justizsenator hieß es auf Anfrage, die Zahl der Therapieplätze im Strafvollzug reiche aus. (Quelle: Die Welt 2001)
Strafvollzug mit Siesta, Salsa und eigener Scheckkarte (Quelle: Die Welt 2001)