Die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung wird nach Ansicht des BDU in Zukunft weiter zunehmen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Bundesregierung hält die außergerichtliche Streitbeilegung, die so genannte Mediation, auch durch Unternehmensberater für zulässig. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Grundsätze des Art. 2 enthalten das Verbot der Androhung und Anwendung militärischer Gewalt und das damit korrespondierende Gebot der Streitbeilegung mit friedlichen Mitteln. (Quelle: Neues Deutschland 2003)