Faktisch werden damit alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Tarifpartei gezwungen. (Quelle: Die Welt 2001)
Ruft eine Partei den Schlichter an, muss sich die andere Tarifpartei, in diesem Fall die Arbeitnehmerseite, gleichfalls an dem Schlichtungsverfahren beteiligen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Jede Tarifpartei kann das Schlichtungsergebnis danach auch noch ablehnen. (Quelle: Süddeutsche Online)