"Unsere Schule ist die erste staatliche dieser Art", sagt Bernd Müller, der sie als Teileinrichtung der Gewerblichen Schule für Farbe und Technik leitet. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Soweit Einrichtungen aus mehreren Teileinrichtungen bestehen, die ihre Aufgaben selbständig erfüllen können, unterstehen die Teileinrichtungen jeweils der Regierung des Landes, in dem sich die Teileinrichtung befindet. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)