Ein Teilzeitbeschäftigter mit einer täglichen Arbeitszeit von vier Stunden leistet also am Telearbeitsplatz auch tatsächlich vier Stunden effektive Arbeitszeit, während im Büro bis zu 50 Minuten Ablenkungszeiten nahezu normal sind. (Quelle: DIE WELT 2001)
Teilzeitarbeit: Eine Teilzeitbeschäftigter kann von seinem Arbeitgeber abgemahnt werden, wenn er diesem eine Nebentätigkeit verschwiegen hat oder diese nicht genehmigt war. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ungeachtet der Vorteile schneidet Deutschland dabei nur mittelmäßig ab: Während bei uns der Anteil Teilzeitbeschäftigter nur 15,5 Prozent aller Erwerbstätigen ausmacht, sind es in Skandinavien rund 24 und in den Niederlanden fast 33 Prozent. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)