Im Streitfall bedarf es keiner Beurteilung der Frage, wie zu entscheiden wäre, wenn am Anbietermarkt oder auf der Verwenderseite keine oder jedenfalls nur noch in vernachlässigenswertem Umfang Telexgeräte vorhanden wären. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Telexgeräte funktionieren einen Tag und den nächsten nicht mehr. (Quelle: TAZ 1989)