Man müsse daraus wohl mit Recht den Schluß ziehen, daß ein Jahrgeld für dessen katholische Familie dem Willen des Testators gänzlich zuwider laufe. (Quelle: Ida Gräfin Hahn-Hahn - Peregrin / I. Band / Vivia Perpetua (3))
Gerade um Streitigkeiten unter den dem Erblasser doch meistens sehr nahestehenden verschiedenen Prätendenten zu vermeiden, wird eine solche Lösung im Regelfall auch im Interesse des Testators liegen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)