War der Kontenbesitzer im KZ ermordet worden, so verlangten die Schweizer Banken einen Totenschein, der aber in der Regel nicht vorhanden war. (Quelle: Die Zeit 1997)
Sie tauchen meist in den Sterbezimmern erst wieder auf, wenn es gilt, die Todesursache festzustellen und den Totenschein auszufertigen: "Verstorben an Herz- und Kreislaufschwäche." (Quelle: Die Zeit 1998)
Darf man einem Scheintoten einen Totenschein ausstellen? (Quelle: Die Zeit 1999)