Im deutschen Absinthgesetz wurde ausdrücklich auch die Erstellung einer Absinthrezeptur sowie die Verwendung von "Wermutöl oder Thujon bei der Herstellung von Trinkbranntwein" untersagt. (Quelle: Die Welt 2001)
Er darf nicht unregelmäßig schlafen, er darf sich nicht lösen mit Tabak und Trinkbranntwein, sonst hat er nicht genug Vorräte auszugeben und flackert im Nervensystem. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Angeklagt war eine Gruppe von Österreichern, die mit Duldung und Förderung von DDR-Behörden ein umfangreiches Lager mit unverarbeitetem Trinkbranntwein in einer Spedition am Bahnhof Drewitz unterhielten. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)