Eine weitere Änderung im Umsatzsteuergesetz tritt am ersten Juli in Kraft. (Quelle: Die Welt Online)
Der Paragraf 27b im Umsatzsteuergesetz regelt die neuen Befugnisse der Finanzbehörden, die "Umsatzsteuer-Nachschau". (Quelle: Die Welt Online)
Hamburg - Verbände, Handwerk und Industrie haben heftig protestiert, genützt hat es nichts: Das überarbeitete Umsatzsteuergesetz (UStG) lässt seit Januar unangemeldete Betriebsprüfungen der Finanzbehörden zu. (Quelle: Die Welt Online)