Diese Website wird auch als Umschlagsstelle für alle diejenigen dienen, die Informationen über eine Mitgliedschaft wünschen. (Quelle: OTS-Newsticker)
Danach sind Sammeltransporte von Bäcker- und Konditorwaren in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.45 Uhr zu einer in den Vertriebsweg eingeschalteten Umschlagsstelle nicht generell verboten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)