Auch die Revision geht davon aus, daß eine reaktive Depression sowohl in einer Kapitallebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung wie in einer Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung einen erheblichen Gefahrenumstand darstellt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl., eine GmbH, beantragte bei der Bekl. den Abschluß einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Unfallzusatzversicherung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)