Das Urteil aus Kalifornien könnte dazu führen, dass jegliche Verlinkung ohne die Erlaubnis des Urhebers gegen dessen Rechte verstößt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Verlage, die in ihren Online-Angeboten Fotos oder Texte aus ihren Publikationen wieder verwerten, müssen ebenfalls die gesonderte Erlaubnis des Urhebers einholen und ihn dafür extra bezahlen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ähnlich kometenhaft, wenngleich in einer ganz anderen Umlaufbahn, verlief die Karriere des Urhebers dieses Bildes. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)