Erste Konsequenzen: Die Entlassung von sechs Redakteuren, die Restbelegschaft von 24 Mitarbeitern verzichtet auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sondergratifikationen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Damit den Erholungsbedürftigen bei BMW nicht das Geld ausgeht, bekommen sie auch in der Freizeitphase weiter ihr Gehalt, das sie später jedoch durch den Verzicht auf Zusatzleistungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligung zurückzahlen müssen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Wird das Urlaubsgeld dagegen als "freiwillige soziale Leistung" beschrieben, muss der Arbeitgeber auf jeden Fall zahlen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2000, 9 AZR 255/99). (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)