Für das Tempodrom gelte aber Vereinsrecht, das keine solche Vorschrift enthalte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Vereinsrecht ist da sehr liberal. (Quelle: Die Zeit 1999)
Dazu gehört weiter die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht; denn die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf nicht jene schützen, die Religion missbrauchen, um Mord und Terror zu planen. (Quelle: Die Zeit 2001)