Einige wenige Verteidiger versuchten jedoch gerechte Urteile durch prozessuale Taktiken zu verhindern: "Sie missbrauchen Verfahrensrechte, um die Gerechtigkeit auszuhebeln." (Quelle: Die Zeit 2001)
Ausdrücklich bestätigte der Zweite Senat, dass der Unionsfraktion das "recht der qualifizierten Minderheit" zustehe und sie Verfahrensrechte innehabe. (Quelle: Die Welt Online)
Ob sich die Anwaltschaft, die Däubler-Gmelins Berufungspläne als Beschneidung wichtiger Verfahrensrechte kritisiert hatte, nun mit den modifizierten Regelungsvorschlägen anfreundet, ist offen. (Quelle: DIE WELT 2000)