"Im Moment", zitierte das Magazin einen Verfassungsschützer, "hält jeder seine Leichen bedeckt." (Quelle: Die Zeit 2002)
Wie auch Polizei und Innenbehörde gehen die Verfassungsschützer unterdessen davon aus, dass die Protestaktionen gegen die Räumung der "Bambule" anhalten werden. (Quelle: Die Welt Online)
So sollen nach Angaben Schraders die Verfassungsschützer Verdächtige nur bei "dringender Gefahr" belauschen dürfen, Dritte erst dann, wenn eine "unmittelbare Gefahr" - etwa ein Terroranschlag - bevorsteht. (Quelle: Die Welt Online)