Maßstab für die Vergleichsbetrachtung bleibt wie bisher ein Fünf-Personen-Haushalt. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Den von der Ast. vorgelegten Unterlagen kann man nicht entnehmen, daß Erdgas bei den wesentlichen Schadstoffbestandteilen höhere Umweltbelastungen bewirkt als das von der Ast. in den Vordergrund der Vergleichsbetrachtung gestellte leichte Heizöl. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)