Der BGH revidierte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das eine Verjährungsfrist von 30 Jahren festgelegt hatte. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die "Vom-Saulus-zum-Paulus"-Analogie eines Heiner Geißler, das Plädoyer für eine Verjährungsfrist politischer Gegnerschaften könnte man ernst nehmen. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Bei einer Verjährungsfrist von fünf Jahren nach begangener Tat wird diese Grenze oft überschritten. (Quelle: Die Welt 2001)