Höhere Spritkosten, längere Fahrzeiten, häufige Verkehrsbeschränkungen verkehrten den vermeintlichen Spareffekt schnell ins Gegenteil. (Quelle: DIE WELT 2001)
Auch seien weitergehende Verkehrsbeschränkungen denkbar. (Quelle: Süddeutsche Online)
Der Beklagte habe "wohl grundsätzlich am betreffenden Tag die Neigung gehabt, sich über Verkehrsbeschränkungen hinweg zu setzen" (BayObLG, 2ObOWi 407/2001, ZfS 2002, 99). (Quelle: Süddeutsche Online)