Und nur wenn jemand eine Verkehrseinrichtung auf privatem Grund errichtet, braucht er dafür den behördlichen Segen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Zumal ein offizieller "Blitzkasten" schon "keine Verkehrseinrichtung" ist, wie. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Der Umstand, daß die Bundesbahn eine öffentliche Verkehrseinrichtung ist, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist, schließt nicht aus, daß sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Boden des bürgerlichen Rechts begibt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)