Verlustursache waren viel öfter zerstreute Geheimnisträger. (Quelle: DIE WELT 2001)
Eine sofortige Diebstahlsanzeige sei angesichts der nicht auszuschließenden Möglichkeit einer anderen Verlustursache nicht zwingend erforderlich gewesen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)