In Berlin wurde Strafantrag gegen einen Pazifisten gestellt, der 450 Gartenzwerge vor dem Schloß Charlottenburg förmlich vereidigt und damit gegen das Versammlungsverbot verstoßen hatte. (Quelle: Die Zeit 1998)
Auch die SRP, erst fünf Tage vor der Abstimmung von dem ihr auferlegten Versammlungsverbot befreit, war nicht faul. (Quelle: Die Zeit 1952)
Der Bundesgrenzschutz (BGS) wies darauf hin, dass das Versammlungsverbot entlang der Bahnstrecke in einem Korridor von 50 Metern weiterhin bestehe. (Quelle: DIE WELT 2001)