Somit besteht für einen deutschen Autofahrer die Gefahr, daß bei einem von ihm verursachten Crash der Versicherungsbetrag nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu bezahlen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Nur dieser Versicherungsbetrag, der auch die Pflegeversicherung beinhaltet, belastet die Lohnnebenkosten und wird vielleicht voll vom Arbeitgeber bezahlt. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Angestellte müssen dagegen einen Nachteil hinnehmen: Laut Sozialgesetzbuch muß sich der Arbeitgeber nur am Versicherungsbetrag beteiligen, nicht aber am Selbstbehalt. (Quelle: Die Zeit 1996)