Ein eventuelles neues Versicherungsvertragsgesetz würde also Regelungen enthalten, die sich aus Urteilen der vergangenen Jahre ableiten lassen. (Quelle: Die Welt Online)
Diese Pflicht ergebe sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, erklärt Sybille Sahmer. (Quelle: DIE WELT 2000)
Im Versicherungsvertragsgesetz ist nämlich die Möglichkeit eines gesetzlichen Treuhänderverfahrens vorgesehen, wonach unwirksame Regelungen rückwirkend ersetzt werden können, sofern ein unabhängiger Treuhänder dem zustimmt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)