Angerer: Die Gesamtleistung, das ist richtig, stellt sich erst nach Ablauf der Versicherungszeit heraus. (Quelle: Die Zeit 1986)
Bisher hebt die Zusatzversorgung den Rentenanspruch bei einer vollen Versicherungszeit auf über 91 Prozent des letzten Nettoeinkommens und sorgt somit für eine beamtenähnliche Alterssicherung. (Quelle: Die Welt 2001)
Dafür ist nämlich von freiwillig Rentenversicherten (in der Hauptsache: Selbständige und Hausfrauen) neben wenigstens 60 Monaten Versicherungszeit vor 1984 ein lückenloser Beitragsnachweis erforderlich. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)