Die Testergebnisse müssen auch in diesen Fällen nur dann offen gelegt werden, wenn sie schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Als "irreführend" beanstandeten die Richter den in einer Broschüre erweckten Eindruck, die Stromkunden seien "aufgrund eines Vertragsabschlusses mit der Beklagten künftig in der Lage, dem Netz ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom zu entnehmen". (Quelle: Die Zeit 2002)
Und die Autoren der ortsansässigen Verlage Ch. Links und be.bra. kehren in aller Regel erst Monate oder Jahre nach ihren Ideenberatungen an den Ort des Vertragsabschlusses zurück - falls man ihnen eine Lesung im Alten Pferdestall anbietet. (Quelle: DIE WELT 2001)