Wenn der Ober nun auf Ihren Zahlungsversuch nicht reagiert, so gerät er zwar mit der Vertragserfüllung in Verzug, das ändert aber nichts an Ihrer Zahlungsverpflichtung - Sie schulden ihm weiterhin das Geld. (Quelle: Die Zeit 1999)
Sie dagegen verlangen zwar Vertragserfüllung, aber nur zu Ihren eigenen zusätzlichen Bedingungen. (Quelle: Die Zeit 1996)
Universal verlangt Vertragserfüllung, und dies bedeute noch fünf weitere Alben. (Quelle: Die Welt 2002)