3. Verstoß gegen die Vertragserklärung, die vorrangige und uneingeschränkte Verantwortlichkeit des Sicherheitsrates für die Wahrung des Weltfriedens zu respektieren (Artikel 7 des NATO-Vertrages); (Quelle: Junge Welt 2000)
Denn eine Vertragserklärung des anderen Ehegatten, die dafür Bezugsgegenstand sein könnte, existiert nicht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Demnach hätte die Kl. den Bekl. auf Abgabe der geschuldeten Vertragserklärung verklagen müssen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)