Damit trägt der Kreditgeber zumindest mittelbar das Risiko einer mangelhaften Vertragsleistung des Immobilienverkäufers, erklärte Rechtsanwalt Manfred Westphal von der Sozietät Westphal & Spilker in Frankfurt. (Quelle: Die Welt Online)
Diese Vertragsleistung wird durch eine Kombination von Barkapital und Aktien erfüllt werden. (Quelle: OTS-Newsticker)
Die Kassen und Seehofer hingegen fordern, daß der Patient ausschließlich für die Verblendung selbst mehr zahlen müsse, die Kronenarbeit jedoch weiterhin eine Vertragsleistung bleibe. (Quelle: Welt 1998)