Sind sich zwei Partner über eine Vertragsregelung uneinig, können sie sich dem Spruch eines gemeinsamen Gutachters unterwerfen oder gleich zum Gericht gehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Für den Senat rechnet sich die neue Vertragsregelung: Von rund 25 Millionen Mark Telefonkosten pro Jahr, die allein in den Senatshauptverwaltungen (ohne Bezirksämter) anfallen, werden nun fünf Millionen Mark eingespart. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Eine Vertragsregelung, wie sie inzwischen möglich erscheint, hat Vorrang. (Quelle: Welt 1999)