Die Verwirkung von Grundrechten per Konjunktiv und Dekret setzt den Rechtsstaat außer Kraft. (Quelle: Die Zeit 1972)
Das Grundgesetz legt auch fest, welche Instanz als einzige über die Verwirkung von Grundrechten zu entscheiden hat: das Bundesverfassungsgericht. (Quelle: Die Zeit 1972)
Das Amtsgericht wies die Klage insgesamt wegen Verwirkung ab. (Quelle: Die Welt Online)