Es gibt vielerlei Vetorechte und gegen diese diverse Einspruchsrechte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Außerdem behalten die Staaten ihre Vetorechte in einzelnen Politikbereichen bei, die EU-Kommission wird vorerst nicht verkleinert und der EU-Rat kann künftig erst nach einer komplizierten Mehrheitsbeschaffung Entscheidungen treffen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Vetorechte der Mitgliedsstaaten sollen nur noch in Fragen der Verfassung, des EU-Beitritts und der Finanzordnung möglich sein. (Quelle: Die Welt Online)